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  • Wie mache ich einen Termin aus?
    Unser Team arbeitet mit Terminvereinbarungen. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch.
  • Brauche ich eine ärztliche Überweisung?
    Für eine physiotherapeutische Therapie als Kassenleistung benötigen Sie ein Rezept Ihres Arztes über die notwendige Behandlung. Als Selbstzahler für eine physiotherapeutische Heilpraktikerleistung benötigen Sie kein Rezept.
  • Welche Krankenkassen akzeptieren Sie?
    Wir akzeptieren alle privaten und gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.
  • Benötige ich ein Rezept?
    Für medizinisch notwendige Therapien benötigen Sie ein Rezept wenn sie die Erstattung durch eine gesetzliche Krankenkasse wünschen. Sie bezahlen dann lediglich die gesetzliche Zuzahlung. Behandlungen sind auch ohne Rezept mit ErbeahErstbehandlungndlung durch Fr. Kalsuer mögich und können dann vom Team fortgeführt werden. Fr. Klauser erstellt dafür ein Privatrezept über die medizinisch notwendige Behandlung. Die Kosten dafür werden von Privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker von den Kassen übernommen. Erkundigen Sie sich bitte dafür bei Ihrer Krankenkasse.
  • Wie schnell erhalte ich einen Termin?
    Die Terminvergabe erfolgt schnellstmöglich, ist aber abhängig von Ihren Präferenzen. In der Urlaubszeit können längere Wartezeiten auftreten. Unsere Empfehlung: Ist bereits ein OP Termin mit Ihrem Arzt vereinbart rufen sie uns bereits vor der Operation an, um Termine zu vereinbaren. Vereinbaren Sie rechtzeitg weitere Termine für Folgerezepte.
  • Was muss ich zur Therapie mitbringen?
    Wir freuen uns wenn Sie gutgelaunt 10 Minuten vor ihrem ersten Termin in der Praxis ankommen um notwendige schriftliche Formalitäten zu erledigen. Bitte bringen Sie ein großes Badelaken mit, welches unsere Therapiebänke vollständig bedeckt. Zudem benötigen wir für die Abrechnung ihre Kassenkarte.
  • Wieviel muss ich für die Behandlung zuzahlen?
    Gesetzliche Versicherte müssen pro Rezept eine Gebühr von 10 € sowie 10% der Behandlungskosten tragen. Wir informieren Sie vor Behandlungbeginn über die Höhe der Zuzahlung.
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